von Norbert Hebing

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in Bezug auf patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen, die der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht hat. Der Arbeitnehmer hat diese dem Arbeitgeber in Form einer Erfindungsmeldung mitzuteilen. Der Arbeitgeber kann die Rechte an der Erfindung auf sich übertragen, indem er die Erfindung in Anspruch nimmt. Tut er dies, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich an der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Erfindung orientiert. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt angerufen werden, die einen Einigungsvorschlag unterbreitet.

Die Schiedsstelle musste sich jetzt mit einem Fall beschäftigen, bei der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine Erfindung unterbreitet hatte, ohne dies explizit als Erfindungsmeldung zu deklarieren.

von Norbert Hebing

Hurra, es ist geschaft. Mit der neuen Homepage gibt es auch ein Logo für mein Büro. Aber was bedeutet iP?